Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst neben der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen auch die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und gegen eine strafrechtliche Inanspruchnahme des Mandanten.
Rechtsanwalt Philipp Spoth: Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht umfasst neben der Geltendmachung oder der Abwehr von Schadensersatzansprüchen auch die Verteidigung gegen Bußgeldbescheide und gegen eine strafrechtliche Inanspruchnahme des Mandanten.

Neben der eigentlichen verkehrsrechtlichen übernimmt Rechtsanwalt Spoth auch Mandate im Zusammenhang mit dem Kauf oder der Reparatur von Kraftfahrzeugen. Hierbei handelt es sich entweder um allgemeine zivilrechtliche Mandate oder um Werkverträge, wie sie grundsätzlich auch im Baurecht üblich sind. Zudem hat Herr Rechtsanwalt Spoth im Zuge der sog. Diesel-Affäre mehrere hundert Gerichtstermine wahrgenommen, so dass er über die insoweit notwendige Expertise verfügt.

01 Schadensersatzansprüche

Ein Verkehrsunfall ist, auch wenn man keine körperlichen Beeinträchtigungen erleidet, oft ein sehr aufwühlendes Ereignis für die Betroffenen. Sich hinterher noch mit dem Papierkram und dem Kleingedruckten herumschlagen zu müssen, macht die Sache dann nicht gerade besser.

Da die Korrespondenz mit Versicherungen viele Fallstricke bereithält und juristische Laien oft keine Kenntnis über Art und Umfang der ihnen zustehenden Ansprüche haben, gewährt das Gesetz die Möglichkeit, sich hierbei von Anfang an anwaltlich vertreten zu lassen. Denn die insoweit entstehenden Kosten, die sog. Rechtsverfolgungskosten, sind Teil des entstandenen Schadens und somit vom Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung zu ersetzen.

Um den Schaden der Höhe nach beziffern zu können, ist es in vielen Fällen ratsam, sich diesbezüglich frühzeitig an einen Sachverständigen zu wenden. Dies gilt insbesondere, wenn die Frage nach einer etwaigen Wertminderung, dem sog. merkantilen Minderwert, im Raume steht. Nur bei geringer Schadenshöhe kann die Inanspruchnahme eines Sachverständigen unbillig sein. Um diese Fragen zu klären, sollte daher frühzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden.

Ist man der vermeintliche Unfallverursacher, obliegt die Vertretung in aller Regel bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung. Ist der Unfallhergang jedoch streitig, kann es durchaus angezeigt sein, sich zusätzlich selbst anwaltlich vertreten zu lassen, da sich Schadensfälle auf die zukünftigen Versicherungsprämien auswirken.

In jedem Fall sollte zu einem ersten Beratungsgespräch, soweit vorhanden, die polizeiliche Unfallmitteilung mitgebracht werden.

02 Schmerzensgeld

Ist es nicht bei einem reinen Sachschaden geblieben, besteht neben Schadensersatzansprüchen zudem noch ein Anspruch auf Ersatz des sog. immateriellen Schadens, also Schmerzensgeld. Da die Frage, ob und in welchem Umfang ein solcher Anspruch besteht, von sehr vielen Faktoren abhängt, lässt sich die Höhe dieses Anspruchs nur sehr schwer voraussagen.

Sollten Sie im Zuge eines Verkehrsunfalles körperliche und/ oder psychische Schäden davongetragen haben, ist es ratsam, bei dem behandelnden Arzt nach einem Attest zur Vorlage bei einem Rechtsanwalt zu fragen. Diese Atteste sind zwar kostenpflichtig, jedoch können Sie die Kosten ebenfalls als Schaden geltend machen.

03 Strafrecht

Hat man einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht und sind neben dem Sachschaden auch Personenschäden eingetreten, ist eine strafrechtliche Inanspruchnahme nahezu unausweichlich, da hier in aller Regel zumindest eine fahrlässige Körperverletzung vorliegt. Hier bietet die Rechtsanwaltskanzlei Philipp Spoth Ihnen gerne eine umfassende Vertretung an.

Gleiches gilt bei der im Verkehrsrecht ebenfalls häufig auftretenden Fallkonstellation der sog. Unfallflucht, aber auch die sog. Verkehrsstraftaten wie Fahren ohne Fahrerlaubnis oder den Gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.

Jedoch kann in einzelnen Fällen auch für die Opfer eines Verkehrsunfalls oder einer Straftat, bei der es zu Körperschäden gekommen ist, eine anwaltliche Vertretung sinnvoll sein, da etwaige Schadensersatz- und/ oder Schmerzensgeldansprüche auch in einem Strafverfahren geltend gemacht werden können.

In einzelnen, ausgewählten Fällen übernimmt Rechtsanwalt Spoth auch die Verteidigung in Strafsachen, die keinen unmittelbaren verkehrsrechtlichen Bezug haben. Sprechen Sie uns daher einfach an.

04 Bußgeldverfahren

Kommt es zu keinem Strafverfahren oder wurde dieses eingestellt, kann es in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten immer noch zu einem Bußgeldverfahren kommen. Klassischerweise handelt es sich bei Fällen im Ordnungswidrigkeitenrecht jedoch um Geschwindigkeitsübertretungen und andere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung.

Da hierbei relativ kurze Fristen zu beachten sind, sollte in diesen Fällen schnellstmöglich ein Beratungstermin vereinbart werden. Aus dem gleichen Grund sollte der Umschlag, mit welchem der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, unbedingt aufgehoben werden, da auf diesem das Datum der Zustellung und somit der Beginn der Frist notiert ist.

Wobei kann kann ich Ihnen helfen?

Die Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenfrei und unverbindlich. Über alle Kosten werden Sie im Vorfeld von mir aufgeklärt. Erst danach entscheiden Sie, ob für Sie eine Beratung oder Beauftragung in Frage kommt. Meine Kontaktdaten finden Sie hier, rufen Sie mich an unter: 02246 / 932 136 oder verwenden folgendes

Andere Rechtsgebiete

Schnellkontakt-Formular

Ich sichere Ihnen zu, dass ich mich so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung setze. Sie können mich auch unter den Telefonnummern 02246 / 932 136 oder 0202 / 607 803 erreichen.

Wir verwenden Cookies, damit Sie die Funktionen unserer Website optimal nutzen und wir Ihnen mehr Benutzerfreundlichkeit bieten können. Durch die Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Datenschutzerklärung